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Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung - Auch hier schließt Entwicklung Sexualität mit ein
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§ 1 SGB VIII
Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen Person.
Auch
hier schließt Entwicklung Sexualität mit ein, d.h. es gibt ein Recht
auf Aufklärung, Information und Erleben von eigener Sexualität.
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Posted on : Jul 14, 2017
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Commented on Jul 16, 2017
Was möchtest du denn gern erleben?
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Commented on Jul 14, 2017
Absolut.
Meiner Meinung nach müsste das schon sehr früh geschehen, sodass sich nicht schon in jungen Jahren irgendwelche dummen und rückständigen Ansichten entwickeln.
Man muss Kinder und Jugendliche gleich von Anfang an zu eigenständigen Personen aufwachsen lassen, also mit jeder Freiheit die sie brauchen.
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