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    SklavenvertraG

     

     

    Sklavenvertrag

     

     

     

    Zwischen dem Meister                        und dem Sklaven

     

     

     

    Name: Bernd XXXXXXX                   Name: Andreas FaßXXXXX

     

     

     

    Strasse: XXXXXXXXXXXX                  Strasse: XXXXXXXXXXXXXX

     

     

     

    PLZ/Wohnort: 441XX Dortmund              PLZ/Wohnort: 453XX Essen

     

     

     

    wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:

     

     

     

    Allgemeines

     

     

     

    Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen dem Meister und dem Sklaven. Diese Beziehung bedeutet für den Sklaven eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.

    Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Sklaven nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Meister während dieser Zeit gelöst werden (siehe §4).

    Der Meister verpflichtet sich zur Obhutnahme des Sklaven. Der Sklave geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche des Sklaven zukünftig bestimmt. Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen des Sklaven. Der Meister kann den Sklaven anderen Meistern zur Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Meister zur Abrichtung des Sklaven heranziehen.

    Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur vom Sklaven zu unterschrieben und sind für ihn absolut bindet und verpflichtet.

    Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und dem Sklaven ist einem Zusatzvertrag geregelt (Anlage B)

    §1 Übergang in das Sklavenverhältnis

    Der Sklave gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche des Sklaven, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände des Sklaven.

    Der Sklave sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen seines Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Meisters zu dessen vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.

    Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklave jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Meisters ist für den Sklaven von Bedeutung.

    §2 Haltung und Gebrauch des Sklaven

    Der Sklave ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.

    Der Sklave kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.

    Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Meister wird immer über die Gesundheit des Sklaven wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen.

    Der Sklave hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.

    Der Meister hat das Recht, seinen Sklaven durch ein Tattoo als sein Eigentum zu kennzeichnen. Bei den Motiven von Tattoos darf der Sklave seine Meinung äußern, die der Meister bei seiner Entscheidung nach eigenem Ermessen ggf. berücksichtigen wird.

    Alleine der Meister bestimmt über die Kleidung und das Outfit des Sklaven. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten werden berücksichtigt.

    Der Sklave hat alle Handlungen des Meisters widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Meisters hat vom Sklaven umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Meisters ausgeführt zu werden.

    Der Sklave dient dem Meister uneingeschränkt in allen Neigungen und Wünsche des Meisters. Selbstverständlich hat der Meister auch immer das Recht, seinen Sklaven an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an dem Sklaven vergnügen oder vergehen können. Der Meister achtet aber stets darauf, daß die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Meister und seinem Sklaven nicht durch andere verletzt werden.

    Über die sexuelle Befriedigung des Sklaven entscheidet ausschließlich der Meister. Es ist dem Sklaven grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Meisters selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Dem Sklaven wird jeglicher sexuelle Kontakt zu Frauen untersagt. Der Meister hat das Recht, dem Sklaven jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um dem Sklaven eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen. Der Meister hat das Recht jederzeit eine Dauerhafte Keuschhaltung durchzuführen.

    Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung vom Sklaven auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Der Sklave hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte der Sklave eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes des Sklaven. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Meister individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Der Sklave wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.

    Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch des Sklaven benötigt werden befinden sich nur den Händen des Meisters oder einer von ihm beauftragten Person. Auch ist der Sklave dazu verpflichtet immer sein „SLAVE“-Halsband und seinen Keuschheitsgürtel zu tragen, es sei denn, der Meister befiehlt etwas anderes. Nur so ist die totale Unterwürfigkeit des Sklaven zu erreichen und auch für jeden sichtbar, da Erniedrigung zur Erziehung des Sklaven gehört.

    Der Sklave muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, der Sklave hat darüber keine Verfügungsgewalt.

    §3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des Sklaven

    Der Sklave hat, sofern er einer externen Arbeit nachgehen, private und berufliche Sphäre strikt zu trennen. Ein Zusatzvertrag (Anlage B) regelt das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und dem Sklaven, wie etwa den an den Meister abzuliefernden Lohnanteil, finanzielle Rücklagen für die Absicherung des Sklaven für den Fall einer Beendigung des Sklavenvertrages. Diese Gelder können z. B. durch Escortdienste o. ä. des Sklaven erbracht werden. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das Abhängigkeitsverhältnis des Sklaven vom Meister verstärkt werden soll. Dies geschieht ggf. in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.

    Durch die externe Berufstätigkeit ist der Sklave kranken- und sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass der Sklave dem Meister finanziell nicht zur Last fällt. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu sein, dass der Sklave sein Sklavendasein mit all damit verbundenen Kosten selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt.

    Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen Personen sind dem Sklaven strikt verboten, wenn diese vom Meister nicht befohlen bzw. erlaubt  sind.

    Nach Dienstschluss hat sich der Sklave sofort in die Obhut des Meisters bzw. nach Hause zu begeben oder ihm für diese Zeit aufgetragene Arbeiten unverzüglich zu erledigen.

    Sollte der Sklave eine eigene Wohnung bewohnen, so hat er dafür Sorge zu tragen, daß der Meister jederzeit Zugang zur Sklavenwohnung hat, deshalb ist der Sklave verpflichtet, seinem Meister einen Schlüssel zur Wohnung zu überlassen. Denn nur so ist zu gewährleisten, daß der Meister die absolute Kontrolle über seinen Sklaven behält, da er ihn jederzeit und ohne Ankündigung kontrollieren und so auch über ihn verfügen kann.

    §4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages

    Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit vom Sklaven grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.

    Der Meister kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen und Absicherung des Sklaven lösen. Die soziale Komponente ist besonders dann zu berücksichtigen, wenn der Sklave seinen eigenen Wohnsitz aufgelöst hat. Der Meister verpflichtet sich, den Sklaven nicht auf die Strasse zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen.

    Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag (Anlage B) ist in jedem Fall für beide Parteien bindend und einzuhalten.

    §5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:

    Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung des Sklaven inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit des Sklaven wie im Allgemeinen Teil beschrieben.

    Der Sklave kann eine dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der Sklavenhaltung durch den Meister bis zum Verzicht sämtlicher Grenzen und Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus erbitten.

    Der Sklave kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages durch den Sklaven auch bei den unter 4.3 angeführten schwerwiegenden Umständen erbitten. Der Sklave kann die absolut finanzielle Abhängigkeit des Sklaven durch den Meister erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.

    Sollte der Meister die unter 5.2 und 5.3 angeführten Bitten des Sklaven akzeptieren, ist dies für den Sklaven unumkehrbar und wird schriftlich mit Unterschrift des Meisters und des Sklaven dem Sklavenvertrag beigefügt und wird somit Bestandteil des Sklavenvertrages.

    Der Sklave hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Der Sklave wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder vom Meister, noch von Dritten. Der Sklave ist im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten.

     

    Ort, Datum: ____03.02.2012 ________________

    Unterschrift des Meisters                    Unterschrift des Sklaven

    Bernd XXX                                 Andreas FaXXXXX

     

    Anlage A

    Regeln des Sklaven

    Die Stellung meines Herren!

     

    Ich diene und gehorche meinem Herren!

    Ich ehre meinen Herren als Person, die Gedanken meines Herren und seinen Körper!

    Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Herr über mich hat.

    Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Herren ein vollkommener Sklave zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.

    Ich vertraue meinem Herren! Er weiß, was für mich am besten ist. Er entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.

    Ich verhalte mich so, dass mein Herren zu keiner Zeit die Kontrolle der Kontrolle verliert.

    Ich bin ein Objekt meines Herren. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meines Herren!

    Auch, wenn mein Herr nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie bei seiner Anwesenheit.

    Ich weiß, dass mein Herr mich sehr zu schätzen weiß.

     

    Meine Stellung als Sklave

    Ich verstehe, dass mein Herr stets um meine Sicherheit und Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Herr kennt die Grenzen seines Sklaven und weiß, was ihm schwer fällt.

    Ich freue mich, wenn mein Herr mich für sein physisches und psychisches Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.

    Ich freue mich, wenn mein Herr mich so erzieht, dass ich in jeder Hinsicht auf ihn ausgerichtet bin und bin ihm für gute Erziehung und Abrichtung dankbar.

    Ich freue mich, wenn mein Herr mich für außergewöhnliche Leistungen belohnt.

    Ich weiß, dass mein Herr immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.

    Ich bin dankbar, wenn mein Herr erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich um Nachsicht bitte.

    Mein Herr wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten, meinem Herren darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.

    Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Herren niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich, mit allen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.

    Ich verstehe, dass mein Herr eigene Prioritäten setzt, seinen eigenen Stil und sein eigenes Tempo hat.

    Ich werde meinen Herren nie mit anderen Männern vergleichen.

     

    Meine Grundeinstellung

    Wenn mir mein Herr befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem Herzen über jede Zuwendung meines Herren. Wenn mich mein Herr in irgendeiner Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihm Glücks- und Erfolgserlebnisse zu verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden. Dankbarkeit und Glück sind die vorherrschenden Voraussetzungen für meine Entwicklung als Sklave.

    Wann immer ich Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Herren. Am liebsten würde ich nur noch an meinen Herren denken und das, was mein Herr braucht und will.

    Ich versuche, mich nach Kräften in meinen Herren einzufühlen, um auch seine unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit gerecht zu werden.

    Alltagsleben

    Es tut mir gut, wenn mein Herr auch mein Alltagsleben bestimmt, weil ich dann das Gefühl habe, ganz und ohne Einschränkung sein Sklave zu sein. Deshalb kann ich ohne größere Probleme seine Verhaltensregeln im Alltag Folge leisten.

    Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Herren, noch mich als Sklave bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, steht’s eine devote Haltung zu wahren

    Ich freue mich, wenn mein Herr mir für alle Lebensbereiche vorschreibt, was ich zu tun habe.

    Sexualität

    Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Herren ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, einen Bericht ablegen, in dem ich ihm für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.

    Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf meinen Herren und seine Wünsche auszurichten. Wenn mein Herr durch mich befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.

    Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir mein Herr dies gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen Orgasmus zu verzichten.

    Ich bin erfreut, wenn mein Herr mich auch anderen Männern für ihre sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung  stellt, denn das ist ein besonders Zeichen der Wertschätzung meines Herren an mich, seinem Sklaven.

    Körper

    Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Herren machen kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.

    Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Herr immer wieder meine Grenzen zeigen wird. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meines Herren besser zu entsprechen.

    Sollte mein Herr eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird er mir das mitteilen, meine Zustimmung dazu ist nicht nötig. Wenn es mir irgendwie möglich ist, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten. Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventums, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz und danke meinem Herren für diese Auszeichnung meines Körpers.

    Sprache

    Ich werde meinen Herren grundsätzlich und immer mit „SIE“ anreden, um meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.

    Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.

    Ich werde meinem Herren differenzierte Antworten auf Befehle geben.

    Erniedrigung

    Ich werde mich von meinem Herren nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß schlagen lassen.

    Ich freue mich, wenn mir mein Herr in irgendeiner Form Schmerzen zufügt, um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise dienen kann.

    Wenn mich mein Herr schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.

    Ich lasse mich von meinem Herren nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.

    Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Herren an mich. Wenn mich mein Herr erniedrigt, hilft er mir, mich in meine Rolle als Sklave einzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage, Erniedrigungen meines Herren mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.

    Es steht meinem Herren frei, mich nach seinem Belieben zu bestrafen.

    Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.

    Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Herren gefällt.

    Ich muss immer mein „SLAVE“-Halsband und meinen Keuschheitsgürtel tragen, denn nur so ist meine totale Versklavung möglich.

     

     

    Weitere konkrete Verhaltensregeln

    Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Herren nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Herr diese Offenheit zu schätzen weiß.

    Grundsätzlich werde ich meinen Herren vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.

    Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein „SLAVE“-Halsband, um meinem Herren zu signalisieren, daß ich sein Eigentum bin.

    Ich werde meinen Herren unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten

    über mein physisches und psychisches Befinden

    über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten

    über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Herren interessieren könnten.

    über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Männern korrespondieren will, werde ich meinen Herren immer um Erlaubnis ersuchen.

     

    Für Kontakte jeglicher Art hole ich ausnahmslos die Erlaubnis meines Herren ein.

    Ich tausche keine Fotos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder Homepageadressen aus

    Ich chatte niemals mit weiblichen Wesen

    Ort, Datum: ___3.02.2012    Andreas FaßXXXXXX

    Unterschrift des Sklaven

    Anlage B

    Zusatzvertrag

    §1 Allgemeine Bestimmungen

     

     

    Die finanzielle Selbstbestimmung des Meisters und des Sklaven bleiben unberührt, wenn es sich um Zahlungen/Leistungen aus abhängiger Erwerbstätigkeit oder staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.) handelt.

    Einnahmen, die aus der Abhängigkeit des Sklaven vom Meister erwirtschaften werden stehen dem Meister zu.

    §2 Arten der Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis

    Der Meister kann von seinem Sklaven erwarten und verlangen, daß dieser auf folgende Arten zum gemeinsamen finanziellen Unabhängigkeit beitragen soll und muss:

     

    Seine Sexdienste in einem Escortservice anbieten

    Seine Sexdienste auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen

    Seine Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das gilt auch für professionelle Pornoproduktionen

    Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen, die dem Meister gefallen

     

    §3 Aufteilung und Auszahlung der erwirtschafteten Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis

    Wird der Sklave für seine geleisteten Sexdienste bezahlt, hat er als erstes die vollständigen Einnahmen an den Meister auszuhändigen. Der Meister prüft dann, ob der vorher mit dem Nutzer des Sklaven vereinbarte Betrag vollständig ist und vereinnahmt ihn im vollen Umfang.    .

    Über jede Einnahme und jede Auszahlung, muss genauestens Buch geführt werden (Haushaltsbuch)

     

    Ort, Datum: ___3.02.2012

     

    Unterschrift des Meisters                  Unterschrift des Sklaven

    Bernd Bayer                               Andreas FaßXXXXXX

     

     

    Zusatzvereinbarung zu §3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des Sklaven

    Ich bitte den Herrn um Übernahme aller finanziellen Angelegenheiten.

    Ich wünsche die bedingungslose Totale finanzielle Kontrolle und Abhängigkeit.

    Ich versichere das alle Angaben freiwillig und ohne Zwang gewollt sind, es ist mein ausdrücklicher Wunsch

    Ort, Datum

    Essen, 14.09.2012  Andreas FaßXXXXX, geb. XX.XX.1965

     

    Der Sklave bittet unter: §5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:

    Ich bitte um dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der Sklavenhaltung durch den Meister. Ich verzichte auf sämtliche Grenzen und Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus.

    Ich bitte um den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages

    Ich wünsche nochmal die absolut finanzielle Abhängigkeit.

    Ich versichere das alle Angaben freiwillig und ohne Zwang gewollt sind, es ist mein ausdrücklicher Wunsch

    Essen 14.09.2012

    Andreas FaßXXXX, geb. XX.XX.1965

     

    Dem Sklaven werden die Wünsche gestattet, Die Erweiterung wird nun Bestandteil des Sklavenvertrages

    Der Sklave wird unverzüglich seine Bankkarte und alle Zugangsdaten dem Meister übergeben.

    Der Sklave kündigt sein Konto und alle dazugehörigen Verträge.

    Der Herr wird ein Konto einrichten wo der Lohn des Sklaven hin überwiesen wird, der Sklave hat dafür 6 Wochen Zeit. Der Herr wird dem Sklaven das Geld einteilen und alle Verbindlichkeiten des Sklaven von diesem Konto begleichen.

    Sparbücher und Versicherungen werden gekündigt und das Geld diesem Konto gutgeschrieben.

    Der Herr Gewährleistet dass immer alle offenen Rechnungen von diesem Konto beglichen werden.

    Der Sklave verkauft seinen gesamten Besitz an den Herrn, der Sklave wird jede Barquittung unterschreiben. Er darf die Wohnungseinrichtung weiter benutzen, dafür erhält der Herr als Sicherheit einen Schuldschein über 15.000 €

    Der Sklave übergibt den Fahrzeugbrief an den Herrn. Der Sklave darf das Auto beruflich nutzen, dafür wird der Sklave als Sicherheit dem Master einen Schuldschein über 12.000 € aushändigen.

    Nötige Kleidung wird dem Sklaven gestellt

    Dem Sklaven wird Haushaltsgeld für Essen und Trinken von vorläufig 250 € gewährt.

    Der Sklave erhält vorläufig 50 € Taschengeld

    Es ist ein Haushaltsbuch zu führen.

    Ort Datum Dortmund, 16.09.2012                         Essen, 16.09.1965

                                                      Andreas FaßXXXX, geb. XX.XX.1965

    Master Bernd XXXXXX

     

     

     

     
      Posted on : Feb 9, 2016
     

     
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