|
Sklavenvertrag
Zwischen dem Meister und dem Sklaven
Name: Bernd XXXXXXX Name: Andreas FaßXXXXX
Strasse: XXXXXXXXXXXX
Strasse: XXXXXXXXXXXXXX
PLZ/Wohnort: 441XX Dortmund PLZ/Wohnort:
453XX Essen
wird folgender Sklavenvertrag abgeschlossen:
Allgemeines
Der Vertrag dient zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer
Lebensbeziehung zwischen dem Meister und dem Sklaven. Diese Beziehung bedeutet
für den Sklaven eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und
sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der
Versklavung entspricht.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Sklaven
nur bei außergewöhnlichen Umständen mit Einverständnis des Meister während
dieser Zeit gelöst werden (siehe §4).
Der Meister verpflichtet sich zur Obhutnahme des Sklaven. Der Sklave
geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche des Sklaven
zukünftig bestimmt. Der Meister erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper
und den Willen des Sklaven. Der Meister kann den Sklaven anderen Meistern zur
Verfügung stellen oder verleihen oder zusätzliche Meister zur Abrichtung des
Sklaven heranziehen.
Die Sklavenregeln sind als Anlage A diesem Sklavenvertrag beigefügt und
sind ordentlicher Bestandteil dieses Vertrages. Die Sklavenregeln sind nur vom
Sklaven zu unterschrieben und sind für ihn absolut bindet und verpflichtet.
Das finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und dem Sklaven ist
einem Zusatzvertrag geregelt (Anlage B)
§1 Übergang in das Sklavenverhältnis
Der Sklave gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten
Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche
des Sklaven, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände
des Sklaven.
Der Sklave sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem
Wohl und den Wünschen seines Meisters zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen
und alle Befehle und Aufträge des Meisters zu dessen vollen Zufriedenheit
widerspruchslos und sofort zu erledigen.
Für die Dauer des Vertrages verliert der Sklave jedes Recht auf freie
Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Meisters ist für den
Sklaven von Bedeutung.
§2 Haltung und Gebrauch des Sklaven
Der Sklave ist beliebig durch den Meister zu gebrauchen, zu nutzen und
benutzen, abzurichten, abzustrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen
und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.
Der Sklave kann vom Meister nach freiem Ermessen harter Folter aller Art
unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert,
in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme
wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.
Der Meister wird jedoch immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht
ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der
Meister wird immer über die Gesundheit des Sklaven wachen und ggf. sofort
entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Der Sklave hat den Meister bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung
unverzüglich zu informieren.
Der Meister hat das Recht, seinen Sklaven durch ein Tattoo als sein
Eigentum zu kennzeichnen. Bei den Motiven von Tattoos darf der Sklave seine
Meinung äußern, die der Meister bei seiner Entscheidung nach eigenem Ermessen
ggf. berücksichtigen wird.
Alleine der Meister bestimmt über die Kleidung und das Outfit des
Sklaven. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung
(Rasur usw.), berufliche Besonderheiten werden berücksichtigt.
Der Sklave hat alle Handlungen des Meisters widerstandslos zu dulden und
zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Meisters hat vom Sklaven
umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Meisters ausgeführt
zu werden.
Der Sklave dient dem Meister uneingeschränkt in allen Neigungen und
Wünsche des Meisters. Selbstverständlich hat der Meister auch immer das Recht,
seinen Sklaven an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben,
damit auch andere sich an dem Sklaven vergnügen oder vergehen können. Der
Meister achtet aber stets darauf, daß die vorher vereinbarten Regeln zwischen
dem Meister und seinem Sklaven nicht durch andere verletzt werden.
Über die sexuelle Befriedigung des Sklaven entscheidet ausschließlich
der Meister. Es ist dem Sklaven grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe
untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Meisters selbst an sich Hand
anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Dem Sklaven
wird jeglicher sexuelle Kontakt zu Frauen untersagt. Der Meister hat das Recht,
dem Sklaven jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen
Keuschheitsgürtel anzulegen, um dem Sklaven eine Selbstbefriedigung unmöglich
zu machen. Der Meister hat das Recht jederzeit eine Dauerhafte Keuschhaltung
durchzuführen.
Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede
mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung vom Sklaven auch
als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Der
Sklave hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken
und Besserung zu geloben. Sollte der Sklave eine ausgesprochene Strafe nicht
auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die
Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung
des Ausbildungsstandes des Sklaven. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem
Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam,
Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen
geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom
Meister individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung.
Der Sklave wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.
Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch des Sklaven benötigt
werden befinden sich nur den Händen des Meisters oder einer von ihm
beauftragten Person. Auch ist der Sklave dazu verpflichtet immer sein
„SLAVE“-Halsband und seinen Keuschheitsgürtel zu tragen, es sei denn, der
Meister befiehlt etwas anderes. Nur so ist die totale Unterwürfigkeit des
Sklaven zu erreichen und auch für jeden sichtbar, da Erniedrigung zur Erziehung
des Sklaven gehört.
Der Sklave muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen.
Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses
Materials, der Sklave hat darüber keine Verfügungsgewalt.
§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des Sklaven
Der Sklave hat, sofern er einer externen Arbeit nachgehen, private und
berufliche Sphäre strikt zu trennen. Ein Zusatzvertrag (Anlage B) regelt das
finanzielle Verhältnis zwischen dem Meister und dem Sklaven, wie etwa den an
den Meister abzuliefernden Lohnanteil, finanzielle Rücklagen für die
Absicherung des Sklaven für den Fall einer Beendigung des Sklavenvertrages.
Diese Gelder können z. B. durch Escortdienste o. ä. des Sklaven erbracht
werden. Dieser Zusatzvertrag kann geändert werden, wenn das
Abhängigkeitsverhältnis des Sklaven vom Meister verstärkt werden soll. Dies
geschieht ggf. in Absprache und beiderseitigem Einverständnis.
Durch die externe Berufstätigkeit ist der Sklave kranken- und
sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass der Sklave dem Meister finanziell
nicht zur Last fällt. Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag hat so angelegt zu
sein, dass der Sklave sein Sklavendasein mit all damit verbundenen Kosten
selbst trägt, soweit dies im Rahmen des Möglichen liegt.
Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen
Personen sind dem Sklaven strikt verboten, wenn diese vom Meister nicht
befohlen bzw. erlaubt sind.
Nach Dienstschluss hat sich der Sklave sofort in die Obhut des Meisters
bzw. nach Hause zu begeben oder ihm für diese Zeit aufgetragene Arbeiten
unverzüglich zu erledigen.
Sollte der Sklave eine eigene Wohnung bewohnen, so hat er dafür Sorge zu
tragen, daß der Meister jederzeit Zugang zur Sklavenwohnung hat, deshalb ist
der Sklave verpflichtet, seinem Meister einen Schlüssel zur Wohnung zu
überlassen. Denn nur so ist zu gewährleisten, daß der Meister die absolute
Kontrolle über seinen Sklaven behält, da er ihn jederzeit und ohne Ankündigung
kontrollieren und so auch über ihn verfügen kann.
§4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages
Der Sklavenvertrag kann während seiner Laufzeit vom Sklaven
grundsätzlich nicht gelöst werden, außer es liegen schwerwiegende Umstände vor.
Der Meister kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der
sozialen Auswirkungen und Absicherung des Sklaven lösen. Die soziale Komponente
ist besonders dann zu berücksichtigen, wenn der Sklave seinen eigenen Wohnsitz
aufgelöst hat. Der Meister verpflichtet sich, den Sklaven nicht auf die Strasse
zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen.
Der unter 3.1 angeführte Zusatzvertrag (Anlage B) ist in jedem Fall für
beide Parteien bindend und einzuhalten.
§5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:
Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung des Sklaven
inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit des Sklaven wie im Allgemeinen
Teil beschrieben.
Der Sklave kann eine dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der
Sklavenhaltung durch den Meister bis zum Verzicht sämtlicher Grenzen und
Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus
erbitten.
Der Sklave kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des
Sklavenvertrages durch den Sklaven auch bei den unter 4.3 angeführten
schwerwiegenden Umständen erbitten. Der Sklave kann die absolut finanzielle
Abhängigkeit des Sklaven durch den Meister erbitten, diese wird dann mit
entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.
Sollte der Meister die unter 5.2 und 5.3 angeführten Bitten des Sklaven
akzeptieren, ist dies für den Sklaven unumkehrbar und wird schriftlich mit
Unterschrift des Meisters und des Sklaven dem Sklavenvertrag beigefügt und wird
somit Bestandteil des Sklavenvertrages.
Der Sklave hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich
der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis
überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Der Sklave wurde in
keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder vom
Meister, noch von Dritten. Der Sklave ist im Besitz seiner vollen geistigen
Fähigkeiten.
Ort, Datum: ____03.02.2012 ________________
Unterschrift des Meisters Unterschrift des Sklaven
Bernd XXX
Andreas FaXXXXX
Anlage A
Regeln des Sklaven
Die Stellung meines Herren!
Ich diene und gehorche meinem Herren!
Ich ehre meinen Herren als Person, die Gedanken meines Herren und seinen
Körper!
Ich anerkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Herr über mich hat.
Mein alleiniges Ziel ist es, meinem Herren ein vollkommener Sklave zu
sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.
Ich vertraue meinem Herren! Er weiß, was für mich am besten ist. Er
entscheidet für und über mich und wacht über mein Wohlergehen.
Ich verhalte mich so, dass mein Herren zu keiner Zeit die Kontrolle der
Kontrolle verliert.
Ich bin ein Objekt meines Herren. Mein Körper und mein Geist sind das
Eigentum meines Herren!
Auch, wenn mein Herr nicht anwesend ist, verhalte ich mich genauso, wie
bei seiner Anwesenheit.
Ich weiß, dass mein Herr mich sehr zu schätzen weiß.
Meine Stellung als Sklave
Ich verstehe, dass mein Herr stets um meine Sicherheit und
Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür. Mein Herr kennt die Grenzen
seines Sklaven und weiß, was ihm schwer fällt.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für sein physisches und psychisches
Wohlergehen benutzt und nicht vergisst, wer wem zu dienen hat.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich so erzieht, dass ich in jeder
Hinsicht auf ihn ausgerichtet bin und bin ihm für gute Erziehung und Abrichtung
dankbar.
Ich freue mich, wenn mein Herr mich für außergewöhnliche Leistungen
belohnt.
Ich weiß, dass mein Herr immer im Hinterkopf hat, dass mein Widerstand
nicht mehr als ein Teil des Spiels ist und gebrochen werden muss.
Ich bin dankbar, wenn mein Herr erst Rücksicht auf mich nimmt, wenn ich
um Nachsicht bitte.
Mein Herr wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu
erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten,
meinem Herren darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.
Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Herren niemals
vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich, mit allen Kräften und zu
jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.
Ich verstehe, dass mein Herr eigene Prioritäten setzt, seinen eigenen
Stil und sein eigenes Tempo hat.
Ich werde meinen Herren nie mit anderen Männern vergleichen.
Meine Grundeinstellung
Wenn mir mein Herr befiehlt, mich abrichtet, mich fordert, mir Aufgaben
gibt, dann ist das für mich eine Form der Zuwendung. Ich freue mich von ganzem
Herzen über jede Zuwendung meines Herren. Wenn mich mein Herr in irgendeiner
Form in Anspruch nimmt, versuche ich ihm Glücks- und Erfolgserlebnisse zu
verschaffen, um noch weiter und noch mehr in Anspruch genommen zu werden.
Dankbarkeit und Glück sind die vorherrschenden Voraussetzungen für meine
Entwicklung als Sklave.
Wann immer ich Zeit habe, bin ich in Gedanken gerne bei meinem Herren.
Am liebsten würde ich nur noch an meinen Herren denken und das, was mein Herr
braucht und will.
Ich versuche, mich nach Kräften in meinen Herren einzufühlen, um auch
seine unausgesprochenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diesen nach Möglichkeit
gerecht zu werden.
Alltagsleben
Es tut mir gut, wenn mein Herr auch mein Alltagsleben bestimmt, weil ich
dann das Gefühl habe, ganz und ohne Einschränkung sein Sklave zu sein. Deshalb
kann ich ohne größere Probleme seine Verhaltensregeln im Alltag Folge leisten.
Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder meinen Herren, noch
mich als Sklave bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, steht’s
eine devote Haltung zu wahren
Ich freue mich, wenn mein Herr mir für alle Lebensbereiche vorschreibt,
was ich zu tun habe.
Sexualität
Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk
meines Herren ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt
habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, einen Bericht
ablegen, in dem ich ihm für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und
Empfindungen beschreibe.
Ich bin in der Lage und bereit, meine Sexualität ausschließlich auf
meinen Herren und seine Wünsche auszurichten. Wenn mein Herr durch mich
befriedigt wird, freue ich mich über dieses Kompliment.
Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mir mein Herr dies
gestattet. Durch gezielte Übungen werde ich versuchen, den Zeitpunkt meines
Höhepunktes zu beschleunigen oder zu verzögern, bzw. gänzlich auf einen
Orgasmus zu verzichten.
Ich bin erfreut, wenn mein Herr mich auch anderen Männern für ihre
sexuellen Bedürfnisse zur Verfügung
stellt, denn das ist ein besonders Zeichen der Wertschätzung meines
Herren an mich, seinem Sklaven.
Körper
Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Herren machen
kann. Ich übergebe ihm meinen Körper als sein Eigentum.
Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Herr immer wieder
meine Grenzen zeigen wird. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst
weit hinauszuschieben, um so den Vorstellungen meines Herren besser zu
entsprechen.
Sollte mein Herr eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird
er mir das mitteilen, meine Zustimmung dazu ist nicht nötig. Wenn es mir
irgendwie möglich ist, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten.
Kurzzeitige Zeichen meines Sklaventums, wie z. B. Striemen, trage ich mit Stolz
und danke meinem Herren für diese Auszeichnung meines Körpers.
Sprache
Ich werde meinen Herren grundsätzlich und immer mit „SIE“ anreden, um
meinen Respekt, meine Demut und meine Liebe zu beweisen.
Ich werde das Wort „Nein“ zu keiner Zeit gebrauchen.
Ich werde meinem Herren differenzierte Antworten auf Befehle geben.
Erniedrigung
Ich werde mich von meinem Herren nach seinen Wünschen und in dem von ihm
gewählten Ausmaß schlagen lassen.
Ich freue mich, wenn mir mein Herr in irgendeiner Form Schmerzen zufügt,
um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise
dienen kann.
Wenn mich mein Herr schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten
Schlag.
Ich lasse mich von meinem Herren nach Wunsch fesseln und liefere mich
ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.
Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Herren an mich. Wenn
mich mein Herr erniedrigt, hilft er mir, mich in meine Rolle als Sklave
einzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der
Lage, Erniedrigungen meines Herren mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.
Es steht meinem Herren frei, mich nach seinem Belieben zu bestrafen.
Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die
Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es
mir irgendwie möglich ist, vornehmen.
Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Herren gefällt.
Ich muss immer mein „SLAVE“-Halsband und meinen Keuschheitsgürtel
tragen, denn nur so ist meine totale Versklavung möglich.
Weitere konkrete Verhaltensregeln
Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und
meinen Herren nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Herr diese Offenheit zu
schätzen weiß.
Grundsätzlich werde ich meinen Herren vorher um Nachsicht bitten, wenn ich
absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für
mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.
Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein
„SLAVE“-Halsband, um meinem Herren zu signalisieren, daß ich sein Eigentum bin.
Ich werde meinen Herren unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten
über mein physisches und psychisches Befinden
über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten
über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich
gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Herren interessieren
könnten.
über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail,
Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Männern korrespondieren will,
werde ich meinen Herren immer um Erlaubnis ersuchen.
Für Kontakte jeglicher Art hole ich ausnahmslos die Erlaubnis meines
Herren ein.
Ich tausche keine Fotos, E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder
Homepageadressen aus
Ich chatte niemals mit weiblichen Wesen
Ort, Datum: ___3.02.2012
Andreas FaßXXXXXX
Unterschrift des Sklaven
Anlage B
Zusatzvertrag
§1 Allgemeine Bestimmungen
Die finanzielle Selbstbestimmung des Meisters und des Sklaven bleiben
unberührt, wenn es sich um Zahlungen/Leistungen aus abhängiger Erwerbstätigkeit
oder staatlichen Leistungen (z. B. ALG I, ALG II, Renten, Sozialhilfe o. ä.)
handelt.
Einnahmen, die aus der Abhängigkeit des Sklaven vom Meister
erwirtschaften werden stehen dem Meister zu.
§2 Arten der Einnahmen aus dem Meister-/Sklavenverhältnis
Der Meister kann von seinem Sklaven erwarten und verlangen, daß dieser
auf folgende Arten zum gemeinsamen finanziellen Unabhängigkeit beitragen soll
und muss:
Seine Sexdienste in einem Escortservice anbieten
Seine Sexdienste auf Partys und anderen Events zu Verfügung stellen
Seine Dienste auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung zu stellen, das
gilt auch für professionelle Pornoproduktionen
Bei sonstigen Gelegenheiten für Sexdienste bereit zu stehen, die dem
Meister gefallen
§3 Aufteilung und Auszahlung der erwirtschafteten Einnahmen aus dem
Meister-/Sklavenverhältnis
Wird der Sklave für seine geleisteten Sexdienste bezahlt, hat er als
erstes die vollständigen Einnahmen an den Meister auszuhändigen. Der Meister
prüft dann, ob der vorher mit dem Nutzer des Sklaven vereinbarte Betrag
vollständig ist und vereinnahmt ihn im vollen Umfang. .
Über jede Einnahme und jede Auszahlung, muss genauestens Buch geführt
werden (Haushaltsbuch)
Ort, Datum: ___3.02.2012
Unterschrift des Meisters Unterschrift des Sklaven
Bernd Bayer Andreas FaßXXXXXX
Zusatzvereinbarung zu §3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb des
Sklaven
Ich bitte den Herrn um Übernahme aller finanziellen Angelegenheiten.
Ich wünsche die bedingungslose Totale finanzielle Kontrolle und
Abhängigkeit.
Ich versichere das alle Angaben freiwillig und ohne Zwang gewollt sind,
es ist mein ausdrücklicher Wunsch
Ort, Datum
Essen, 14.09.2012 Andreas FaßXXXXX,
geb. XX.XX.1965
Der Sklave bittet unter: §5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:
Ich bitte um dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der
Sklavenhaltung durch den Meister. Ich verzichte auf sämtliche Grenzen und
Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus.
Ich bitte um den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des
Sklavenvertrages
Ich wünsche nochmal die absolut finanzielle Abhängigkeit.
Ich versichere das alle Angaben freiwillig und ohne Zwang gewollt sind,
es ist mein ausdrücklicher Wunsch
Essen 14.09.2012
Andreas FaßXXXX, geb. XX.XX.1965
Dem Sklaven werden die Wünsche gestattet, Die Erweiterung wird nun
Bestandteil des Sklavenvertrages
Der Sklave wird unverzüglich seine Bankkarte und alle Zugangsdaten dem
Meister übergeben.
Der Sklave kündigt sein Konto und alle dazugehörigen Verträge.
Der Herr wird ein Konto einrichten wo der Lohn des Sklaven hin
überwiesen wird, der Sklave hat dafür 6 Wochen Zeit. Der Herr wird dem Sklaven
das Geld einteilen und alle Verbindlichkeiten des Sklaven von diesem Konto
begleichen.
Sparbücher und Versicherungen werden gekündigt und das Geld diesem Konto
gutgeschrieben.
Der Herr Gewährleistet dass immer alle offenen Rechnungen von diesem
Konto beglichen werden.
Der Sklave verkauft seinen gesamten Besitz an den Herrn, der Sklave wird
jede Barquittung unterschreiben. Er darf die Wohnungseinrichtung weiter
benutzen, dafür erhält der Herr als Sicherheit einen Schuldschein über 15.000 €
Der Sklave übergibt den Fahrzeugbrief an den Herrn. Der Sklave darf das
Auto beruflich nutzen, dafür wird der Sklave als Sicherheit dem Master einen
Schuldschein über 12.000 € aushändigen.
Nötige Kleidung wird dem Sklaven gestellt
Dem Sklaven wird Haushaltsgeld für Essen und Trinken von vorläufig 250 €
gewährt.
Der Sklave erhält vorläufig 50 € Taschengeld
Es ist ein Haushaltsbuch zu führen.
Ort Datum Dortmund, 16.09.2012 Essen, 16.09.1965
Andreas FaßXXXX, geb. XX.XX.1965
Master Bernd XXXXXX
|