|
1)
Sklave ist vollständiges uneingeschränktes Eigentum der Herrschaft.
Sklave hat sich der Herrschaft freiwillig, vorbehaltlos, bedingungslos und endgültig als Eigentum unterworfen.
Sklave hat auf alle Rechte an Körper, Geist und Seele ohne die Möglichkeit auf Widerruf der Unterwerfung verzichtet
Alle Rechte am Sklavenkörper, Geist und Zeit gehören der Herrschaft.Besitz steht Sklaven nicht zu.
Die Herrschaft ist berechtigt, weitere Herren und Herrinnen für Sklaven zu ernennen, Sklaven zu verleihen, zu vermieten und zu verkaufen.
Sklave ist verpflichtet der Herrschaft, sowie jedem künftigen Herrscher oder Herrscherin vorbehaltlos zu gehorchen und uneingeschränkt und enthusiastisch zu dienen.
2)
Die Herrschaft kann jederzeit nach freiem Ermessen über Sklaven verfügen und Sklaven uneingeschränkt benutzen und verwenden.
Sklave kann beliebig anderen Herren und Herrinnen überlassen werden, insbesondere ist die Herrschaft berechtigt Sklaven auch stunden- und tageweise als Sklavenhure und Nutte zu vermieten, oder unentgeltlich als Fickobjekt Interessierten zur Verfügung zu stellen.
Sklave hat sich und ihren Körper auf Anweisung selbstständig anderen als Hure anzubieten und zu verkaufen.
Sklave verpflichtet sich, jedem fremden Nutzer ebenso gehoram und willig uneingeschränkt und nach besten Kräften zur Verfügung zu stehen wie der Herrschaft selbst
3)
Sklave wird sich darüber hinaus jederzeit jedem Mann oder Frau bereitwillig hingeben, die - woher auch immer - vom Sklavenstatus Kenntnis haben und Sklave -wo auch immer - mit Namen “Sklavenvieh 13” kurz “13” ansprechen.
In der Langform reicht es, wenn die Kombination im Beisein von Sklaven gespochen wird. Für die dezente Kurzform ist es notwendig, dass Sklave direkt angesprochen wird:”Man nennt Dich 13?” oder ähnlich.
Sollte Sklave bei einer solchen Verwendung ohne Genehmigung des aktuellen Nutzers einen Orgasmus haben, wird Sklave dieses der Herrschaft melden und wird dafür angemessen hart bestraft werden.
4)
Sklave hat sich auch in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass jedermann die Versklavung bemerken kann, insbesondere wird Sklave zu jeder Zeit das Halsband tragen
5)
Auf Anordnung der Herrschaft hat sich Sklave in der Öffentlichkeit zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Situation sofort zu entblößen und den nackten Körper jedermann zu präsentieren und beliebig benutzen zu lassen.
6)
Sklave ist es ausnahmslos verboten Slips zu tragen
Mit Fortschreiten der Feminisierung wird sukzessive männliche Bekleidung untersagt. Im Zuge dessen werden auch jegliche Hosen untersagt.
7)
Im Haus der Herren oder ihrer Nutzer hat Sklave zu jeder Zeit nackt, mit Halsband sowie Hand- und Fussfesseln vorbereitet, zur Verfügung zu stehen.
Die Herrschaft kann jederzeit, auch in der Öfffentlichkeit beliebige Kleidung anordnen.
8)
Die Herrschaft und jeder andere Nutzer können Sklaven zu ihrem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen, Schmerzen zufügen, beliebig demütigen und sie sexuell benutzen.
Art, Umfang, Dauer und Intensität jeder Benutzung liegen allein im Ermessen ihrer Nutzer.
9)
Die Herrschaften und jeder andere Nutzer werden Sklaven für Verfehlungen jederzeit nach freiem Ermessen streng, wirkungsvoll und hart bestrafen.
Sklave wird sich für jede Strafe danach sofort hingebungsvoll bedanken. Mangelnde Hingabe verschärft die Strafe sofort.
10)
Sklave ist es ohne Ausnahme untersagt, ohne vorherige Erlaubnis zum Orgasmus zu kommen.
Einen Anspruch auf einen Orgasmus hat Sklave zu keiner Zeit.
11)
Ein Sozialleben steht Sklaven nicht zu.
12)
Sklave wird als Hündin abgerichtet und kann künftig jederzeit artgerecht als Hündin gehalten und verwendet werden.
13)
Sklave wird als Urinal dressiert und steht ohne Einschränkung jederzeit als lebende Toilette zur Verfügung.
14)
Sklave hat sehr sorgsam mit dem Körper umzugehen, d. h. den Körper bestmöglich pflegen und für ihre Herrschaften und die bestimmten Benutzer bereit halten.
Sklave hat insbesondere die Pflicht, den Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren frei zu halten.
15)
Sklave wird verantwortungsbewusst streng geführt und verwendet werden.
Sklave wird nachhaltig und wirkungsvoll abgerichtet gehalten und konsequent und sehr streng geführt werden.
Alle Nutzer werden dafür Sorge tragen, das dauerhafte Beschädigungen von Sklave vermieden werden.
Behandlungs- oder Gebrauchsspuren sind keine Beschädigungen im Sinne dieses Vertrages, auch wenn sie mehrere Wochen sichtbar und schmerzhaft sind.
16)
Sklave gibt alle Rechte an Bild-, Video und Tonaufnahmen an seine Herrschaft.
Die Herrschaft kann all diese Darstellungen beliebig frei oder gewerbich verbreiten.Jeglicher Gewinn steht ausschließlich der Herrschaft zu.
17)
Sklave wird absolut entmenschlicht.
Sklave verliert den Namen. Sklave hat der Herrschaft auf jede Anrede, auch in der Öffentlichkeit sofort zu gehorchen.
Sklave verliert das Recht auf den grammatischen Artikel, auf die Aussagen der 1. Person (Ich, mir, mein etc.) sowie auf alle Formulierungen die Skalven menschlich erscheinen lassen.
18)
Die Herrschaft wird Sklaven dauerhaft gekennzeichnen.
Zum einen mehrfach mit des Sklaven Bezeichnung “Sklavenvieh 13” sowie beliebig als das Eigentum der Herrschaft.
Sklave hat hierbei keinerlei Mitspracherecht.
19)
Modifikation des Sklaven durch die Herrschaft an Körper, Geist und Seele durch die Herrschaft stellen vertragsgemäßen Gebrauch des Sklaven dar.
20)
Modifikation des Sklaven durch die Herrschaft an Körper, Geist und Seele durch die Herrschaft stellen vertragsgemäßen Gebrauch des Sklaven dar.
Ein Safewort steht Sklaven nicht zu, ebensowenig störende Grenzen.
21)
Dauerhaft, rechtlos, vollständig, ohne Abbruch ist die Unterwerfung die Sklave freiwillig und endgültig eingegangen.
Die Rechte der Herrschaft sind unbegrenzt.
Die Rechte des Sklaven künftig nicht existent.
Sklave erkennt diesen Vertrag mit dem Eigentümer, der Herrschaft verbindlich für sich an und akzeptiert uneingeschränkt auch die sich daraus für die Herrschaft ergebenden Rechte über Sklaven und den Sklavenkörper durch Annahme dieses Vertrages.
Dankbar nimmt Sklave Benutzungen und Strafen an.
|