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Verfasst vom Herren
In der vergangenen Woche
wurden an hiesigem Untersuchungsobjekt weitere Erprobungen und
Auswertungen getätigt. Diese förderten zum Teil positive, so nicht
zu erwartende, Neigungen und Ansätze zu Tage, über welche der
Verfasser vorliegend ebenso Bericht erstattet wie über den sonstigen
Fortgang der Ausbildung.
So war das Fickstück in
den vergangenen Tagen unter anderem zu gehalten, (fast) alle Fragen
auf der Homepage zu beantworten. Zum einen ist festzustellen, dass im
Gegensatz zu bisherigen Aufgaben, diese ohne größere
Schwierigkeiten und zur Zufriedenheit des Berichterstatters erfolgt
ist. Sinn und Zweck waren unter anderem, das Versuchsobjekt dazu zu
bringen, sich selber öffentlich auch zu intimen Details zu erklären.
Daher sind der Öffentlichkeit nun nicht nur die Jahreszahlen der
ersten sexuellen Aktivitäten bekannt; ebenso sind auch sexuelle
Vorlieben und die vorhandene Ausbildungsausrüstung der
Öffentlichkeit zugänglich.
Außerdem förderte diese
Auswertung zum Teil überraschende Ergebnisse zu Tage: So ist das
vorhanden sein eines Latexanzuges ebenso als positiv zu bewerten wie
der öffentlich geäußerte Wunsch, nur noch ein wehrloses Objekt zu
sein. Als eindeutig mangelhaft kann nun, im Gegensatz zur
Erstbegutachtung, die sexuelle Aktivität des
Untersuchungsgegenstandes festgehalten werden. So ist der letzte Sex
bis dato fast 1 1/2 Jahre vergangen; ebenso ist Pornokino-Erfahrung
nicht vorhanden. Auch die Tatsache, dass sich jegliche Aktivitäten
bisher nur innerhalb der eigenen Räume abgespielt haben, ist als
mangelhaft festzuhalten. Somit ist klar, in welchem Rahmen die
nächsten praktischen Ausbildungsschritte an hiesigem Versuchsobjekt
durchgeführt werden müssen.
Weiterhin ist ein
evidenter Mangel an Geistesfähigkeit nicht zu verneinen: So wurden
zum Teil, wie schon in der Erstbegutachtung festgestellt, Fragen
trotz einfacher Formulierung nicht (richtig) verstanden. Als positiv
festzustellen waren hingegen die Antworten auf diverse Fragen ob der
Zukunft, wo das Objekt mehrmals klar stellte, dass dies nur eine
Erlaubnis bzw. einen Befehl des hiesigen Berichterstatters bedürfe.
Außerdem ist weiter
festzustellen, dass das Untersuchungsobjekt beim Thema
Zeigfreudigkeit leichte Fortschritte macht. So sind dem Begutachter,
mehr oder weniger anstandslos, in Rahmen von Bestrafungen sowohl
mehrere Bilder zur Verfügung gestellt worden; des Weiteren war es
dem Verfasser auch bereits mehrmals möglich, diverse Speichermedien
im Besitz der Versuchsperson in Augenschein zu nehmen. In sofern
lässt sich also festhalten, dass bezüglich des Mangels der
"Zeigfreudigkeit" zumindest erste positive Tendenzen
gegenüber dem Verfasser festzustellen sind. An der grundlegenden
Beurteilung als Mangelhaft ändert dies aber naturgemäß nichts.
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