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Verfasst vom Herren
Das
hiesige Untersuchungsobjekt, die 24jährige Schlampe E., ist ein sehr
unerfahrenes auch auch ungezogenes Ding. Außer ihrem ersten Freund mit
ihrem ersten Mal, von dem sie uns bereits berichtete, ist sie bisher
kaum ordentlich eingeritten oder erzogen worden. Dies mag zum einen an
der bisher, gerade für ihr Alter, geringen Anzahl an Sexualpartnern
liegen (namentlich fünf, darunter einer Frau); dies darauf
zurückzuführen, ist allerdings ein zu einfacher Schluss. Vielmehr ist
die Ursache darin zu suchen, dass diese Partner nicht Willens und/oder
in der Lage waren, ihr das Grundbenehmen einer Sklavin beizubringen.
So
ist zum einen beim Untersuchungsgegenstand der bisherige
Erfahrungshorizont überschaubar. Lediglich zwei von drei Löchern sind
hier schon zumindest halbwegs ordentlich benutzt worden; namentlich das
Maul und die Fotze. Das dritte Loch ist bisher lediglich mit Finger und
einem kleinen Plug penetriert worden. Bei den bisherigen Erfahrungen kam
es bis dato nur zum leichten Einsatz von Fesselungsutensilien, unter
anderem an den Brüsten. Ebenso nur als rudimentär ist ihr Kenntnisstand
bezüglich des Einsatzes von Augendbinden zu bezeichnen.
In
allen anderen Bereichen ist der Ausbildungsstand hingegen als
mangelhaft bis schlicht nicht vorhanden zu qualifizieren. So sind
jegliche Formen von Bondage bisher ebenso Neuland wie Fesselungen an
Objekten, Sex mit mehreren Partnern und/oder Masturbation oder Sex vor
Zuschauern; das Selbe gilt für jedwede Form der Aufnahme von Säften -
vor allem auf dem Körper, aber auch das Schlucken und die Benutzung der
eigenen Titten zur Aufgabenerfüllung. Der Einsatz von Peitschen und
Fäusten ist dem Objekt ebensowenig geläufig wie jedwede Form von Haltung
oder Orgasmuskontrolle bzw. Rollenspiele.
Diese
Unerfahrenheit wirkt sich auch auf das Benehmen und Auftreten des zu
untersuchenden Objektes aus. Jegliche angemessene Umgangsformen, sei es
das Einhalten von Ritualen oder das Tragen von Kennzeichnungen, sind
diesem ebenso fremd wie das ausführen und befolgen von Befehlen. Ursache
dafür sind nach erstem Eindruck des Verfassers mangelnde Konsequenzen
Seitens der bis dato mit der Erziehung befassten Personen.
Das
selbe gilt für die angemessene Kleidung in der Öffentlichkeit und damit
zusammenhängend die standesgemäße Präsentation des Objektes, wodurch
auch jegliche Art von Vorführungen oder Zur-Verfügung-Stellungen allein
schon deshalb bis dato nicht möglich sind. Ebenso nicht feststellbar war
zum Untersuchungszeitpunkt eine Zeigfreudig- und Zeigwilligkeit, was
ebenso ein Ausdruck allgemein mangelnder Erziehung wie auch mangelhaftem
Wissen um die eigene Rolle respektive dem eigenen Stand zuzuordnen ist.
Positiv
festzuhalten ist definitiv die Lernwilligkeit und Einsichtsfähigkeit
des Untersuchungsgegenstandes. So wandte sich das Objekt freiwillig und
ohne zwang mit der Bitte um eine standesgemäße Erziehung und Einweisung
an den Verfasser. Dies lässt zum einen darauf schließen, dass dem Objekt
seine Mängel bewusst sind und zum anderen, dass es auch Willens ist,
diese abzustellen. Des Weiteren wurden durch den Untersuchungsgegenstand
schon erste (Selbst)Versuche unternommen, die o.g. Mängel in der
bisherigen Erfahrung abzustellen. Dies geschah bezüglich der
Dreilochbegehbarkeit durch einen ca. 2 cm großen Plug sowie einen 3,5 cm
großen Dildo. Der Grund dafür, dass diese Selbstversuche zum scheitern
verurteilt waren, ergibt sich dem fachkundigen Betrachter allerdings
sowohl Anhand der Größenangaben als auch der Tatsache, dass dies die
einzigen dem
Untersuchungsgegenstand zur Verfügung stehenden Utensilien sind. Auch
bezüglich der Zeigfreudigkeit und Frivolität sind erste Ansätze Stand
heute zumindest erahnbar.
Außerdem
ist festzustellen, dass der Untersuchungsgegenstand auch lernfähig ist.
So war die standesgemäße Anrede sowie Wortwahl innerhalb weniger
Momente für das Objekt kein Problem mehr. Ebenso wurden die ersten
Aufgaben, welche auch die Grundlage der vorliegenden Begutachtung
bilden, in annehmbarer Zeit mit einer (zum Teil gerade noch) annehmbaren
Qualität erbracht.
Dennoch
bleibt im Ergebnis festzuhalten, dass das Objekt dringend einer
sofortigen Behandlung bedarf. Der Schwerpunkt ist dabei in den Augen des
Verfassers zuerst auf die kognitive Seite, sprich das
Rollenverständnis, das Wissen um die eigene Stellung und Funktion, die
Ausführung von Befehlen und die Frivolität, zu legen. Damit werden im
vorliegenden Falle die Grundlagen geschaffen, um danach den mangelnden
Erfahrungsstand des Objektes zu beheben. Übergreifend ist dabei aber
nach bisherigem Untersuchungsstand immer auf die Qualität zu achten. So
wirkt sich die Wortwahl ebenso wie das Verständnis zugleich auf die
kognitive und die fachliche Seite aus.
Zusammenfassend
gelangt der Verfasser damit zu dem Ergebnis, dass ein sofortiger
Ausbildungsbeginn dringend geboten ist. Dieser Ausbildung wird sich der
Verfasser im weiteren Verlauf gewissenhaft annehmen.
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