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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 -
„Haftung für Links“ hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass
man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf.
mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert
werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Der entscheidende Abschnitt
des Urteils lautet: „Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996,
NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten
über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung
dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige,
der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr
distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte
jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, dass er auf die eigene
Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine
Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und
damit eine eigene Verbreitung.“
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Posted on : Jan 7, 2013
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