Regeln
1. Rechte und Pflichten des Herrn
§1 Der Gebieter wird der auszubildenden einer Erziehung zur Sklavin und Hündin angedeihen lassen.
§2
Der Gebieter erhält das Recht über den Körper der Ficksau zu verfügen.
Er kann ihre Geschlechtsteile in der Öffentlich bloßstellen.
§3 Der Herr bestimmt den Körperschmuck der Sklavin.
§4
Der Meister kann die Nutte jederzeit u. an jedem Ort dritten Personen
(gleich welchen Geschlechts und Anzahl) für sexuelle Handlungen zur
Verfügung stellen.
§5 Der Herr erhält sämtliche Rechte am
vorhandenen Bild-/Videomaterial, das die Sklavin zeigt. Es ist im
unverzüglich auszuhändigen. Zukünftig aufgenommenes Bild-, Video- und
Tonmaterial geht unverzüglich in den Besitz des Meisters über. Er allein
hat das Recht, ohne Rücksprache mit der Sklavin dieses Material zu
Veröffentlichen oder weiterzugeben.
§6 Der Gebieter hat das Recht,
jederzeit und an jedem Ort, die Deckstute zu bestrafen. Dazu dürfen
jederzeit dritte Personen anwesend sein oder er darf die Bestrafung
durch Anwesende ausführen lassen.
§7 Der Herr hat das Recht, die Sau
jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen
verbal zu demütigen. Er darf Sie mit jeden Namen seiner Wahl betiteln.
§8 Der Herr hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.
§9
Der Herr hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte
erweitern, an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die
Pflichten der Slavensau erweitern, kann er hinzufügen
2. Pflichten der Sklavin
§1
Kleiderordnung Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der
Gebieter bestimmt die Kleidung. In seiner Gegenwart trägt die Fickhündin
nur Strumpfhalter, Nylonstrümpfe und HighHeels. Dazu hat Sie ein
Lederhalsband mit Öse zu tragen.
Es ist der Sklavin strengstens
untersagt nicht auf High-Heels zu gehen. Die Absatzhöhe darf 6 cm nicht
unterschreiten. Unterbekleidung ist nicht erlaubt, es sei den, vom
Gebieter angeordnet. Am Hals ist ständig ein Lederband zu tragen, so daß
die Hündin jederzeit an die Leine genommen werden kann. Die Beine sind
zwingend in Nylons zu hüllen und ein Slip darf nur auf ausdrückliche
Anweisung des Meisters getragen werden. Bei öffentlichen Auftritten sind
im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider, jeweils mit
tiefem Ausschnitt zu tragen. Alternativ kann der Meister auch das Tragen
eines Minirocks anordnen. Der Herr kann das Tragen durchsichtiger
Blusen oder Kleider anordnen. Die vom Gebieter ausgesprochenen
Änderungen sind sofort auszuführen.
§2 Körperschmuck
und -pflege Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien. Fuß-
und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen roten Tönen zu lackieren
Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein Veränderungen am Körper der
Sklavin müssen grundsätzlich vom Herrn genehmigt werden.
§3
Verhaltensregeln Die Sklavin hat die Pflicht, den Herrn immer nur auf
die Ihm angenehme Weise anzusprechen. Dies gilt auch in der
Öffentlichkeit. Der Gebieter ist immer, auch in der Öffentlichkeit, als
solcher anzusprechen. Alternativ können die Bezeichnungen Herr, Meister,
Master oder Sir verwendet werden. Die Sklavin hat jeden Blickkontakt
strengstens zu vermeiden. Hinknien oder aufstehen darf die Sklavin nicht
ohne ausdrücklichen Befehl ihres Herrn. Das gilt auch in der
Öffentlichkeit. Die Sklavin hat jeden Befehl des Gebieters sofort und
ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen. Die Sklavin hat dem Herrn
bedingungslos zu gehorchen. In der Öffentlichkeit hat Sie ihrem Meister
voranzuschreiten. Sie wird dabei regelmäßig an der Leine oder Kette
geführt werden.
Auf Befehl des Herrn hat sich die Zofe auch in
der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen. Auf Befehl des
Meisters hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre
Geschlechtsteile herzuzeigen. Die Sklavin muß sich selbst und Ihren
Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben. Ohne
Erlaubnis des Herrn, darf die Sklavin keinen Laut geben. Ausgenommen
sind Schreie der Lust oder des Schmerzes. Die Sklavin muß sich auf
einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche
Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt
präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu
einen späteren Zeitpunkt erfolgen. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin
oder Beifahrerin) hat die Sklavin immer den Rock so hochzuschieben, daß
ihre Fotze deutlich sichtbar ist. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin
oder Beifahrerin) muß die Sklavin ihre Bluse/Kleid bis auf den letzten
Knopf öffnen. Ob die Busen freigelegt werden müssen, entscheidet der
Meister. Es ist der Sklavin untersagt, ohne Erlaubnis des Herrn ihre
Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren.
§4
Geschlechtsverkehr Der Sklavin hat die Pflicht dem Herrn jederzeit und
an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale
Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein. Die Sau hat nicht
das Recht, ohne Erlaubnis ihres Herrn mit Dritten, gleich welches
Geschlecht's, in geschlechtIicher Verbindung zu treten. Kontakte, gleich
welcher Art, sind dem Herrn anzuzeigen. Wechselnder Geschlechtsverkehr
mit unterschiedlichsten Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu
dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem
Gebieter überlassen, wieviele Schwänze er gleichzeitig für die Ficksau
vorsieht. ?Gleichgeschlechtlich? Handlungen mit Frauen sind auf Weisung
des Herrn durchzuführen. Der Geschlechtverkehr, gleich welcher Art, kann
vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden. Wurde die
Sklavin gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich anschließend
beim Herrn zu bedanken.
Das Bedanken hat folgenden Ablauf: Die
Zofe sagt: "Ich danke Dir, Herr, daß Du die Hurenfotze deiner Fickzofe
und Hurensau befriedigt hast." Anschließend hat Sie die Ge-
schlechtsteile ihres Herrn mit 20 Küssen zu bedecken und nach jeden Kuß
den Schwanz abzusaugen.. Zwischen den Küssen hat Sie jedesmal das "Wort"
danke zu sagen.
§5 Bestrafungen Die Sklavin hat über ihre
Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen. Täglich wird der Meister für 15
Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten
Mitteln (Peitsche, Klemmen, Wachs etc.) ausweiten. Der Meister wird ihr
Wächter und Peiniger sein. Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur
Teile davon, führt zur Bestrafung. Die Sklavin kann jederzeit zum Spaß
oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden. Die
Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die
Anzahl der Schläge mitzuzählen. Die Bestrafung kann vom Meister auch
öffentlich durchgeführt werden. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet
nur der Gebieter. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang
der Bestrafung einholen. Wie die Züchtigung durchgeführt wird,
unterliegt ganz allein den Wünschen des Gebieters. Nach der Bestrafung
hat sich die Zofe für die Züchtigung beim Herrn zu bedanken. Das
Bedanken hat folgenden festgelegten Ablauf: Die Zofe sagt: "Ich danke
Dir, Herr, daß du deine unfolgsame Fickzofe und Hurensau bestraft hast".
Anschließend hat Sie die Geschlechtsteile des Herrn mit 20 Küssen zu
bedecken und nach jeden Kuß hat Sie den Schwanz in den Mund zu nehmen
und abzusaugen. Zwischen jeden Kuß hat sie das Wort "Danke" zu sagen.
§6
Sonstige Pflichten der Sklavin Die Sau hat auf Befehl des Gebieters zur
Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen. Die Sklavin kann
als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet wer- den. Die
Sklavin kann jederzeit auch als CAM-SAU anderen gezeigt oder überlassen
werden. Die Sklavin hat auf Befehl des Herrn andere Gebieter und
Herrinnen zu Diensten zu sein. Die Dauer und Umfang des Dienstes
bestimmt allein der Herr. Der Herr kann Dritten jederzeit die Erlaubnis
erteilen, die Geschlechtsteile der Zofe zu berühren. Die Sklavin kann
öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch
Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung
der Sklavin. Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf
Strümpfe und Strapse), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evt.
wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Herr führt Sie
an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtteilen der
Stute spielen.Auf Befehl des Herrn muß die Hündin die Anwesenden blasen
oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Herr hat das Recht, die
Hure als letzter zu ficken. Nach Abschluß der Fickhandlungen wird die
Sklavin nackt abgeführt, nackt zum Auto gebracht und nackt nach hause
gefahren. Die Sklavin hat auf Wunsch des Herrn vor ihm oder auch Dritten
einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen. Die Sau
kann jederzeit Dritten zum Geschlechtsverkehr übergeben werden. Die
Sklavin kann zum Geschlechtsverkehr mit Dritten, vermietet werden. Die
Sklavin kann vom Herrn jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare
Dauer in ein Bordell untergebracht werden. Die Einnahmen stehen Ihm zu.
Er bestimmt allein die Höhe des Anteils, den die Nutte erhält. Der Herr
kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck
befestigen. Der Herr kann jederzeit eine Vergewaltigung der Hure
anordnen oder selbst durchführen. Die Sklavin kann auch in der freien
Natur behandelt (z.B. Aufhängen an den Armen oder
Beinen an einen
Baum oder zwischen Bäume) werden. Die Sau kann vom Herrn für Handlungen
an, bzw. mit Dritte meistbietend versteigert werden. Ist die Sklavin in
einem Internet-Chat aktiv, darf Sie sich nur mit Chatteilnehmern
unterhalten, die dem Herrn genehm sind. Von welchen Chatteinehmern die
Sklavin angesprochen wurde, bzw. mit welchen Usern Sie gesprochen hat,
ist unverzüglich dem Meister mitzuteilen.Auch über den Inhalt der
Gespräche ist der Gebieter zu informieren. Mit welchen Personen die
Sklavin persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der
Meister. Der Herr kann den Körper der Sklavin mit Reiz-Strom, Saugpumpen
oder Saugnäpfe behandeln. Bei oralen Verkehr hat die Sklavin den Samen
immer zu schlucken. Der Herr kann die Sklavin als Objekt für eine
Spankingseason benutzen. Die Sau hat immer zu erdulden, daß der Meister
andere Sklavinnen neben ihr sein eigen nennt. Bei der Sklavin können
folgende Gegenstände angewendet werden: Klammern jeder Art und Größe
Nadeln jeder Art und Größe Bondagehilfsmittel jeder Art,
Ledermanschetten, Handschellen Dildos und Gegenstände aller Art zur
oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches Wachs,
Gleitmittel Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher. Leder-, Lack- und
Gummiutensilien und ?kleidung Peitschen und andere Gegenstände zur
Züchtigung Halsbänder jeder Art, Hundeleinen Streckbänke, Pranger und
Strafböcke, normale Käfige und Käfige für den Lichtentzug, sowie alle
anderen Utensilien zur Abstrafung und zur Quälung. Natürliche
Strafutensilien, wie Brennesseln, Disteln, Dornen, etc.